Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.