Ingelheim. Radfahrern und Alkohol trinken = Krankenhaus!

In der Nacht zum Samstag wird durch eine Streife der Polizei Ingelheim ein Fahrradfahrer ohne ausreichende Beleuchtung in der Binger Straße festgestellt, der nur mit Mühe dem vor ihm befindlichen Radweg folgen kann. Bei einer anschließenden Kontrolle fällt zudem die verwaschene Aussprache auf. Ein Atemalkoholtest ergibt dann einen Wert von 1,7 Promille. Am späten Samstagabend wird der Polizei dann ein gestürzter Radfahrer in Ingelheim West gemeldet. Dieser ist ohne Fremdeinwirkung zu Fall gekommen und muss nach dem Sturz im Krankenhaus ärztlich versorgt werden. In diesem Fall zeigt der Atemalkoholtest einen Wert von 1,9 Promille.

In beiden Fällen wurde im Anschluss eine Blutprobe genommen und ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits bei einem festgestellten Alkoholwert zwischen 0,3 und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine so genannte „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist dann relativ Fahruntüchtig, wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ist ebenfalls möglich, wenn ein Radfahrer alkoholisiert am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben.

Original-Content von: Polizeiinspektion Ingelheim, übermittelt durch news aktuell

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"