Trunkenheitsfahrten auf zwei Rädern –
Zivilpolizisten sollten auch kiffen

Bad Kreuznach. In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in der Bad Kreuznacher Innenstadt zu zwei Trunkenheitsfahrten. Eine Zivilstreife wurde um 22:30 Uhr zunächst in der Salinenstraße auf einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer aufmerksam. Der junge Mann war deutlich alkoholisiert. Ein Test ergab einen Wert von 0,99 Promille. Auf den 19-Jährigen dürfte wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein hohes Bußgeld zukommen. 

Die Zivilstreife bemerkte später, gegen 04:30 Uhr, einen mit zwei Männern besetzten Roller im Bereich der Dürerstraße. Die Männer flüchteten zunächst vor der Zivilstreife. Ein Funkstreifenwagen konnte den Roller allerdings nach kurzer Verfolgung stoppen. Der 21-jährige Fahrer erfüllte mit seinen 1,16 Promille sogar den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. 

Einen etwas schrägen Auftritt legte ein anderer 21-Jähriger im Bereich der Richard-Wagner-Straße hin. Hier war die Zivilstreife gegen 01:00 Uhr zu Fuß unterwegs gewesen. Im Gespräch mit den Beamt*innen bot der 21-Jährige diesen Marihuana zum Kiffen an. Die Beamt*innen entschieden sich wenig überraschend für die Sicherstellung des Marihuanas und leiteten ein Strafverfahren gegen den 21-Jährigen ein. Bei der Durchsuchung des Mannes entdeckten sie außerdem noch eine kleine Menge Kokain. 

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Kreuznach, übermittelt durch news aktuell

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